und inspirieren
Familie Hucke Kinder- und Jugendstiftung
Herzlich willkommen bei der Familie Hucke – Kinder- und Jugendstiftung. Wir freuen uns, Ihnen die Aktivitäten und Ziele unserer Stiftung vorstellen zu dürfen.
Im Oktober 2016 gründete die Familie Hucke die gleichnamige Kinder- und Jugendstiftung mit dem Ziel, heranwachsende und benachteiligte Jugendliche zu unterstützen, zu fördern und ihnen Inspirationen für ihren weiteren Lebensweg zu geben. Unsere Stiftung hat ihren regionalen Schwerpunkt in den Gebieten Eichsfeld/Thüringen und Uckermark/Brandenburg.

Unsere Mission ist es, Jugendlichen in diesen Regionen Chancen und Perspektiven zu eröffnen. Wir möchten durch gezielte Fördermaßnahmen und Projekte dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche ihre Talente und Fähigkeiten entfalten können, unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Herkunft.
Satzung
-Auszug aus der Satzung-
§ 1 Name, Sitz und Rechtsform
- Die Stiftung führt den Namen „Familie Hucke Kinder- und Jugendstiftung“.
- Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts (§ 80 BGB).
- Sie hat ihren Sitz in Schwedt.
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Stiftungszweck
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
- Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förderung des Schutzes der Ehe und Familie, die Förderung des Sports und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
- Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere,
a. indem Projekte umgesetzt werden, die Kinder und Jugendlichen an Belange des Denkmalschutzes heranführt, beispielsweise im Rahmen von Ausstellungskonzeption, und den Kindern und Jugendlichen die künstlerischen Belange von Denkmalschutz, die Zeit- und Bauepochen, Materialität und Architektur Nahe bringt; dies kann beispielsweise in Workshops passieren;
b. können im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Kinder und Jugendliche unterstützt werden, soweit erzieherische Hilfen benötigt werden (bspw. Unterstützung mit Lehr- und Lernmaterial);
c. die Umsetzung / Unterstützung von Modellen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Unterstützung von Familienzusammenleben durch Beratung und Umsetzung von Modellprojekten als Umfeld für das Heranwachsen von Kindern;
d. Ermöglichung des Breitensports für Kinder und Jugendliche, zur Unterstützung und Förderung optimaler Trainings- und Wettkampfbedingungen zur Stärkung des kind- und jugendlichen Selbstbewusstseins.
Die Stiftungszwecke müssen nicht zeitgleich oder in gleichem Maße erfüllt werden. - Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel der Körperschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Die Stiftung kann ihren Zweck auch dadurch verwirklichen, dass sie gemäß § 58 Nr. 2 AO Mittel teilweise (nicht überwiegend) für die Verwirklichung ihres steuerbegünstigten Zweckes an anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften mit gleicher Zweckrichtung weitergibt.
Stiften sichert langfristige Förderpraxis
Wofür brauchen wir Spenden?
Unser Stiftungskapital schafft die Grundlage für die Stiftungsprojekte. Gemäß den rechtlichen Vorschriften werden nur die Erträge aus dem Kapital für die Projektarbeit eingesetzt. Das Kapital bleibt erhalten und sichert die langfristige Stiftungstätigkeit. Für die Ausweitung der Arbeit ist es sinnvoll, weitere Mittel zur Verfügung zu haben. Diese Mittel können durch Spenden aufgebracht werden. Eine Zweckbindung durch den Spender ist möglich, z.B. auf bestimmte Projekte bezogen.Spendenkonto:
Familie Hucke –Kinder- und Jugendstiftung
Sparkasse Schwedt
BLZ: 170 523 02
Konto: 130 010 820
IBAN: DE08 1705 2302 0130 0108 20
BIC: WELADED1UMX

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten
Ihre Zuwendungen an die Familie Hucke –Kinder- und Jugendstiftung sind im Rahmen des steuerlichen Höchstbetrages absetzbar. Am Jahresende erhalten Sie über die Höhe Ihrer Zuwendung eine Spendenbescheinigung. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre Postanschrift mit.
Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Stiftung oder wie Sie uns und unsere Arbeit unterstützen können? Dann melden Sie sich einfach bei uns!
- Familie Hucke Kinder- und Jugendstiftung
-
Berliner Straße 18
16303 Schwedt/O - Tel.: 033 32/ 47 50 497
- Fax: 033 32/ 47 50 498
